Rechtsprechung
OLG Dresden, 28.05.1998 - 4 U 3588/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HaftPflG § 1 Abs. 1
Begriff der Schienenbahn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1999, 244
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 22 U 196/93
Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einer auf Schienen beweglichen …
Auszug aus OLG Dresden, 28.05.1998 - 4 U 3588/97
Ob es sich bei einer auf Schienen bewegten Maschine um eine "Schienenbahn" i.S.d. § 1 HaftPflG handelt, entscheidet sich nach ständiger Rechtsprechung und h. M. in der Literatur (BGH VersR 1956, 776, 777; OLG Düsseldorf, VersR 1995, 555 , Filthaut, Haftpflichtgesetz , 4. Aufl., § 1 Rn. 4;… Geigel, Der Haftpflichtprozeß, Kap. 22 Rn. 3) danach, ob mit dem Betrieb dieser Maschine die gleichen Gefahren verbunden sind, wie sie dem Eisenbahnbetrieb eigentümlich sind. - RG, 14.10.1907 - VI 523/06
Zum Begriff des Eisenbahnbetriebsunternehmers
Auszug aus OLG Dresden, 28.05.1998 - 4 U 3588/97
Anhaltspunkte dafür, dass die Fa. W oder ihre Subunternehmerinnen den gesamten zu ihren Zwecken notwendigen Zugverkehr selbständig zu regeln hatten (vgl. RGZ 66, 376; 146, 340, 342), sind nicht dargetan. - RG, 10.01.1935 - VI 413/34
Zum Begriff des Betriebsunternehmers im Sinne von § 1 des …
Auszug aus OLG Dresden, 28.05.1998 - 4 U 3588/97
Anhaltspunkte dafür, dass die Fa. W oder ihre Subunternehmerinnen den gesamten zu ihren Zwecken notwendigen Zugverkehr selbständig zu regeln hatten (vgl. RGZ 66, 376; 146, 340, 342), sind nicht dargetan.
- OLG Koblenz, 16.09.2002 - 12 U 1802/00
Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Schienenkran in einer …
Grundsätzlich ist bei der Frage, ob ein Schienenfahrzeug der Haftung nach dem Haftpflichtgesetz unterliegt, darauf abzustellen, ob mit dessen Betrieb die gleichen Gefahren verbunden sind, wie sie dem Eisenbahnbetrieb eigentümlich sind (BGH VersR 1956, 776, 777; OLG Dresden NZV 1999, 244 ).
Rechtsprechung
OLG Celle, 09.06.1998 - 16 U 196/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,15889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
NdsGefAG § 80 Abs. 1 S. 2; ZPO § 286
Papierfundstellen
- NZV 1999, 244
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 9 U 23/12
Staatshaftung: Verkehrsunfall infolge "Feindlichem Grün" einer Ampelanlage; …
aa) Bei "feindlichem Grün" ist es eine Frage des Einzelfalls, ob und inwieweit die Angaben von Zeugen, eventuell in Verbindung mit anderen Umständen oder Indizien, zum Nachweis der Fehlfunktion der Ampelanlage ausreichen (vgl. zur Beweiswürdigung in derartigen Fällen beispielsweise OLG Celle, NZV 1999, 244; OLG Hamm, NZV 2003, 577).Dabei sind jeweils die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 1987, 1954, 1946; OLG Celle, NZV 1999, 244).
(Vergleiche die im Ergebnis ähnlichen Entscheidungen OLG Hamm, NZV 2003, 577; OLG Celle, NZV 1999, 244.).