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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.05.1998 - 4 U 3588/97   

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https://dejure.org/1998,11649
OLG Dresden, 28.05.1998 - 4 U 3588/97 (https://dejure.org/1998,11649)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.05.1998 - 4 U 3588/97 (https://dejure.org/1998,11649)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - 4 U 3588/97 (https://dejure.org/1998,11649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HaftPflG § 1 Abs. 1
    Begriff der Schienenbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 244
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 22 U 196/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einer auf Schienen beweglichen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.1998 - 4 U 3588/97
    Ob es sich bei einer auf Schienen bewegten Maschine um eine "Schienenbahn" i.S.d. § 1 HaftPflG handelt, entscheidet sich nach ständiger Rechtsprechung und h. M. in der Literatur (BGH VersR 1956, 776, 777; OLG Düsseldorf, VersR 1995, 555 , Filthaut, Haftpflichtgesetz , 4. Aufl., § 1 Rn. 4; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, Kap. 22 Rn. 3) danach, ob mit dem Betrieb dieser Maschine die gleichen Gefahren verbunden sind, wie sie dem Eisenbahnbetrieb eigentümlich sind.
  • RG, 14.10.1907 - VI 523/06

    Zum Begriff des Eisenbahnbetriebsunternehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.1998 - 4 U 3588/97
    Anhaltspunkte dafür, dass die Fa. W oder ihre Subunternehmerinnen den gesamten zu ihren Zwecken notwendigen Zugverkehr selbständig zu regeln hatten (vgl. RGZ 66, 376; 146, 340, 342), sind nicht dargetan.
  • RG, 10.01.1935 - VI 413/34

    Zum Begriff des Betriebsunternehmers im Sinne von § 1 des

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.1998 - 4 U 3588/97
    Anhaltspunkte dafür, dass die Fa. W oder ihre Subunternehmerinnen den gesamten zu ihren Zwecken notwendigen Zugverkehr selbständig zu regeln hatten (vgl. RGZ 66, 376; 146, 340, 342), sind nicht dargetan.
  • OLG Koblenz, 16.09.2002 - 12 U 1802/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Schienenkran in einer

    Grundsätzlich ist bei der Frage, ob ein Schienenfahrzeug der Haftung nach dem Haftpflichtgesetz unterliegt, darauf abzustellen, ob mit dessen Betrieb die gleichen Gefahren verbunden sind, wie sie dem Eisenbahnbetrieb eigentümlich sind (BGH VersR 1956, 776, 777; OLG Dresden NZV 1999, 244 ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.06.1998 - 16 U 196/97   

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https://dejure.org/1998,15889
OLG Celle, 09.06.1998 - 16 U 196/97 (https://dejure.org/1998,15889)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.06.1998 - 16 U 196/97 (https://dejure.org/1998,15889)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - 16 U 196/97 (https://dejure.org/1998,15889)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 244
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 9 U 23/12

    Staatshaftung: Verkehrsunfall infolge "Feindlichem Grün" einer Ampelanlage;

    aa) Bei "feindlichem Grün" ist es eine Frage des Einzelfalls, ob und inwieweit die Angaben von Zeugen, eventuell in Verbindung mit anderen Umständen oder Indizien, zum Nachweis der Fehlfunktion der Ampelanlage ausreichen (vgl. zur Beweiswürdigung in derartigen Fällen beispielsweise OLG Celle, NZV 1999, 244; OLG Hamm, NZV 2003, 577).

    Dabei sind jeweils die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 1987, 1954, 1946; OLG Celle, NZV 1999, 244).

    (Vergleiche die im Ergebnis ähnlichen Entscheidungen OLG Hamm, NZV 2003, 577; OLG Celle, NZV 1999, 244.).

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